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Investmentfonds : Wegzugsbesteuerungsminimierung: Strukturierungsansatz als Lösung
18.10.2021 14:50 ( 1073 x gelesen )

Beispiel:

Herr F.S. hat vor 20 Jahren eine GmbH gegründet, welche derzeit einen gemeinen Wert von 10,1 Mio. Euro ausweist, wovon 100.000€ dem Stammkapital zuzuordnen sind.
Altersbedingt möchte Herr F.S. kürzer treten und das Ferienhaus in Österreich stärker nutzen und hat bereits vor einigen Jahren einen Fremdgeschäftsführer angestellt. Die Überlegung ist in Österreich den Ruhestand und einen neuen Lebensmittelpunkt aufzubauen.

Neben Immobilienbesitz im Wert von 3 Mio. € besteht noch ein Bankdepot mit ausländischen Aktien im Wert von 1 Mio. €. Im Falle eines Wegzugs aus Deutschland wird steuerlich eine fingierte Veräußerung der GmbH-Anteile zum Wegzugszeitpunkt unterstellt, da Deutschland ab dann das Besteuerungsrecht verliert und daher die bis dahin angefallenen stillen Reserven zum letztmöglichen Zeitpunkt in Deutschland besteuert werden. In Bezug auf die Einkünfte an den Immobilien bestehen beschränkt steuerpflichtige Einkünfte, die vorrangig in Deutschland weiterhin besteuert werden.

Grundsätzlich ergibt sich daher folgende Steuerberechnung für Herr F.S:
Fiktiver Veräußerungspreis 10.100.000€  Anschaffungskosten 100.000€
Fiktiver Veräußerungsgewinn 10.000.000€  davon steuerpflichtig (60%) 6.000.000€
pers. Steuersatz 45% Wegzugsteuer 1.500.000€
Der berechnete Steuerbetrag kann auf Antrag ab dem 01.01.2022 (Wegzug) auf sieben gleiche Jahresraten verteilt werden, wobei dann eine zusätzliche Sicherheitsleistung zu erbringen ist.
Im Falle, dass eine Rückkehr binnen 7 Jahren (ggf. mit einmaliger Verlängerung von 5 Jahren) glaubhaft gemacht werden kann, ist die Steuer gestundet, wobei eine Sicherheitsleistung auch im Fall der vorübergehenden Abwesenheit aus Deutschland zu leisten sein wird. Die Abtretung der Gesellschaftsanteile als Sicherheit ist eher zu verneinen.


Eine Strukturlösung unseres Kooperationspartners kann ein Instrument gegenüber fungiblen Assets sein, da auf diese innerhalb der Lösung die Wegzugsbesteuerung nicht zum Ansatz kommt.


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