Bezüglich einem steuerpolitischen Ausblick möchten wir auf die realistische Gefahr der Wiederinkraftsetzung der Vermögensteuer hinweisen.
Es ist davon auszugehen, dass bei der Wiedereinsetzung der Vermögensbesteuerung ein Freibetrag festgelegt wird und für den hinausgehenden Teil des Vermögens eine Besteuerung stattfinden wird.
Eine mögliche Strukturierung wäre z.B. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder der Herstellung der Vermögensparität zwischen Eheleuten, das Pro-Kopf-Vermögen unter den Freibetrag drücken, so dass eine Vermögensteuer - trotz einem familiär hohen Vermögen - nicht zum Ansatz kommt.
Zudem kann man das ganze damit ergänzen, so dass der Vermögensinhaber die alleinige Hoheit und Liquidität erhält, bis zu dessen sprichwörtlich letzten Atemzug; zugleich wird darüber vorgreifend bereits lebzeitig die spätere Erbschaftsteuerbelastung im Idealfall reduziert oder ganz vermieden.